Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) seit 22.11.2022
Eine Novelle der für Tierärztinnen und Tierärzte verbindlichen Gebührenordnung (GOT) wurde vom Bundeskabinett beschlossen und ist am 22.11.2022 in Kraft getreten.
Warum gibt es eine Novelle der GOT?
Vor dem 22.11.2022 gab es zuletzt im Jahr 1999 eine Novellierung der GOT. Eine aktuelle Strukturerhebung durch das BMEL zeigte, dass die Gebühren durchschnittlich um 20 % zu niedrig waren, um kostendeckend arbeiten zu können. Zudem fehlten viele moderne Leistungen wie z.B. Computertomographie, MRT, endoskopische Biospieentnahme etc. in dem alten Leistungskatalog. Somit war eine Novellierung seit Jahren überfällig – letztlich um Fachkräfte in der Branche zu halten, die Versorgungslage aufrecht zu erhalten (Notdienstkrise!) und der modernen Tiermedizin Rechnung zu tragen.
Was bedeutet das für Sie?
Seit November 2022 kosten tierärztliche Leistungen entsprechend mehr. Die GOT wurde zum Teil deutlich angehoben. Die Gebührenordnung ist für Tierärzte bindend, d.h. jede Tierärztin und jeder Tierarzt ist gesetzlich verpflichtet, nach der GOT abzurechnen.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir, eine Tierkrankenversicherung für Ihr Pferd bzw. Ihre Pferde abzuschließen! Wir halten dies für eine gute Möglichkeit, den steigenden Kosten in der Tiermedizin zu begegnen.
Bei Fragen zur GOT sprechen Sie uns bitte gerne direkt an!