Tierarztpraxis Eckhard Günther
Pferdepraxis EG HORSE VETS


Neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab 22.11.2022


Eine Novelle der für Tierärztinnen und Tierärzte verbindlichen Gebührenordnung (GOT) wurde vom Bundeskabinett beschlossen und tritt am 22.11.2022 in Kraft.

Warum gibt es eine Novelle der GOT?

Zuletzt gab es im Jahr 1999 eine Novellierung der GOT. Eine aktuelle Strukturerhebung durch das BMEL hat gezeigt, dass die Gebühren durchschnittlich um 20 % zu niedrig sind, um kostendeckend arbeiten zu können. Zudem fehlen viele moderne Leistungen wie z.B. Computertomographie, MRT, endoskopische Biospieentnahme etc. in dem alten Leistungskatalog. Somit ist eine Novellierung seit Jahren überfällig – letztlich um Fachkräfte in der Branche zu halten, die Versorgungslage aufrecht zu erhalten (Notdienstkrise!) und der modernen Tiermedizin Rechnung zu tragen.

Was bedeutet das für Sie?

Ab November 2022 werden tierärztliche Leistungen mehr kosten. Die GOT wird zum Teil deutlich angehoben. Die Gebührenordnung ist für Tierärzte bindend, d.h. jede Tierärztin und jeder Tierarzt ist gesetzlich verpflichtet, nach der GOT abzurechnen.

In diesem Zusammenhang ist es eventuell empfehlenswert, eine Tierkrankenversicherung für Ihr Pferd bzw. Ihre Pferde abzuschließen! Wir halten dies für eine gute Möglichkeit, den steigenden Kosten in der Tiermedizin zu begegnen.

Bei Fragen zur neuen GOT sprechen Sie uns bitte gerne direkt an!